Steuer-/Wirtschaftsstrafrecht
verbunden sein oder auch nebeneinander betroffen sein.
Im Bereich des Steuerstrafrechts ist häufig eine Zusammenarbeit
zwischen Steuerberater und Steueranwalt erforderlich. Auf Grund unserer doppelten Ausrichtung (Fachanwalt für Steuerercht und Steuerberater) können wir Ihnen in beiden Bereichen umfassend zur Seite stehen.
Dies betrifft u.a. die Vermeidung einer Steuerstraftat z.B. durch Erstattung einer Selbstanzeige. Aber auch im Rahmen des "normalen"
Besteuerungsverfahren mit strafrechtlichem Risiko helfen wir Ihnen, das strafrechtliche Risiko zu bereinigen.
Sollte die Steuerfahndung bei Ihnen erscheinen, so wissen wir, was zu
tun ist. Allerdings können Sie sich auch im Vorfeld auf eine
Steuerfahndung, d.h. auf eine Durchsuchung und Beschlagnahme,
einstellen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Steuerstrafrecht heisst in den meisten Fällen Steuerhinterziehung. Hier
verteidigen wir Sie im Bereich des Ermittlungsverfahrens sowie des .
Hauptverfahrens
Ferner verteidigen wir Sie bei reinen Wirtschaftsstraftaten bzw. mit dem Steuerstrafrecht verbundenen Wirtschaftsstraftaten.