Schifffahrtsrecht

Das Recht der Binnenschifffahrt im zivilrechtlichen Bereich regelt vornehmlich die Rechtsbeziehungen zwischen Versender und Beförderer (Ladungsschäden einschließlich Havarie grosse) und die Rechtsbeziehungen der Havariebeteiligten. Daneben stehen Versicherungsstreitigkeiten, Beratung bei der Schiffsfinanzierung, Interessengegensätze bei dem Verkauf, dem Neubau oder der Reparatur von Schiffen sowie alle Fragen im Bereich der Fahrgast- und Sportbootschifffahrt im Vordergrund der zivilrechtlichen Aufgabenstellung. Wegen des oftmals komplizierten Sachverhaltes und der schwierigen Beweislage bei Havarien, die auf dem Wasser keine Spuren hinterlassen, steht die rechtzeitige und umfassende Beweissicherung, regelmäßig im Rahmen eines Verklarungsverfahrens, an erster Stelle der zielführenden Interessenwahrnehmung für unsere Mandantschaft. Soweit erforderlich, veranlassen wir die frühzeitige Einschaltung von namhaften Schifffahrtssachverständigen.

Ergänzt wird diese Aufgabenstellung durch die Lösung öffentlich-rechtlicher Probleme wie beispielsweise wasserrechtliche Genehmigungen und strom- und schifffahrtspolizeiliche Zulassungen und Erlaubnisse sowie Patentangelegenheiten. Gerade in diesem Bereich wachsen die europarechtlichen Aufgabenstellungen, beispielsweise bei Fragen der Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt, der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer auf deutschen Schiffen oder etwa Beschwerdeverfahren bei der Rheinzentralkommission in Straßburg wegen Verstoßes gegen die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein gemäß den Grundsätzen der Mannheimer Akte von 1868.

Die umfassende Betreuung der schiffigen Mandanten erfordert daneben auch die Bearbeitung von Bußgeld- und Strafsachen, beispielsweise bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften oder bei Umweltdelikten.

Vor der anwaltlichen Zulassung war Rechtsanwalt Lorbach juristischer Dezernent für die Ordnung des Schiffsverkehrs sowie für allgemeine Rechtsangelegenheiten bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd- West in Mainz.