Erbschaftssteuer

Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzungen lösen stets weitreichende zivilrechtliche und steuerrechtliche Folgen aus, die von den Beteiliigten vorausgeplant werden sollten.

Zunehmend gilt es, eine zivilrechtliche Gestaltung, sei es zu Lebzeiten durch Schenkung bzw. vorweggenommene Erbfolge, sei es durch Verfügungen von Todeswegen zu wählen, die einerseits die familienrechtlichen, partnerschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen schützt und sichert sowie den Familienfrieden für die Zukunft garantiert, andererseits aber auch die mit der gewählten Vermögensnachfolge verbundenen komplexen steuerlichen Folgerungen minimiert.

Die Basis der steuerrechtlichen Beurteilung ist dabei neben den ertragssteuerlichen auch in den schenkungsrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen zu suchen.

Dies bedeutet, dass wir Ihnen vor dem Erbfall gerne die passende erbschaftssteuerliche Beratung zukommen lassen. Nach dem Erbfall begleiten wir Sie bei der Abfassung der Erbschaftssteuererklärung mit Anlagen oder im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Umverteilung des Vermögens.