Erbrecht
- Vor dem Erbfall
- Testamentsgestaltung
- Testament Alleinstehender
- Ehegattentestament
- Unternehmertestament,
- Unternehmensnachfolge, Steuerrecht
- Testament bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Altersvorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Nach dem Erbfall
- Alleinerbschaft (Feststellung, Sicherung, Ausschlagung der Erbschaft)
- Vor- und Nacherbfolge
- Erbengemeinschaft
- Ehegatte, Kinder als Erbe
- Vermächtnis, Pflichtteilsrecht
- Lebensversicherung
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den / die Erben
- Gerichtliche Vertretung
- Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltungseines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass und bewirkt ggfls. die Auseinandersetzung unter den Erben.
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann verschiedene Ziele verfolgen, z.B. den Nachlass vor ungeeigneten oder geschäftlich unerfahrenen Erben zu schützen, die Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses zu vereinfachen, etwa bei einer grossen Zahl Beteiligter, die Unternehmensnachfolge zu sichern, einem Erben vor den übrigen Miterben den Vorrang zu geben oder den Zugriff der Gläubiger der Erben auf den Nachlass zu verhindern.
Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser im Rahmen des Testamentes oder Erbvertrages ernannt.